NEUROZENTRUM Eidelstedter Höfe 

Dr. med. Sandra Lobert l Dr. med. Frauke Wehage

GUTACHTEN  

In dem Neurozentrum Eidelstedter Höfe werden von Frau Dr. Lobert und Herrn Dr. Schult verschiedene Gutachten gemäß der Facharztausbildung und Zusatzqualifikation durchgeführt.


1. Verkehrsmedizinische Begutachtung:

De Begutachtung der Fähigkeit ein Kraftfahrzeug der Klasse II zu führen erfolgt gemäß den Begutachtungsleitlinien für Kraftfahrer Eignung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST), Heft 111 in der jeweils gültigen Fassung, sowie den Leitlinien der neurologischen und psychiatrischen Fachgesellschaften.

Anlass der Begutachtung sind einerseits Aufforderungen zur Gutachtenbeibringung durch die Verkehrsbehörden nach Auffälligkeiten im Straßenverkehr oder

ärztliche Empfehlungen nach verschiedenen neurologischen Erkrankungen, zum Beispiel Schlaganfall, ohne dass eine Meldung an die verkehrsführende Behörde erfolgt. Diese Gutachten können in einem reduzierten Gebührenrahmen erfolgen oder

aus Eigeninitiative oder Rat von Angehörigen zur Prüfung der Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen bestehen. Auch solche Gutachten auf Eigeninitiative werden hier bearbeitet, ebenfalls zu einem reduzierten Gebührenrahmen.


2. Sozialmedizinische Gutachten

Hier handelt es sich zum Beispiel um Fragen zur Berentung, zur Höhe des Grad der Behinderung, der Notwendigkeit von Krankenhausbehandlung und ähnlichen Fragestellungen. Die Anforderung dieser Gutachten erfolgt durch richterlichen Beschluss. Unsererseits wird eine zeitnahe Bearbeitung angestrebt.


3. Betreuungsrechtliche Gutachten:

Besteht bei einer Person verminderter Krankheitseinsicht durch verschiedene Erkrankungen zum Beispiel Demenz oder Erkrankungen aus dem psychotischen Formenkreis, kann die Einrichtung einer Betreuung notwendig sein, um Angelegenheiten im Sinne des Betroffenen zu erledigen und Schaden abzuwenden. In der Regel wird dann ein erstes Gutachten durch das Gericht angefordert.


4. Berufsgenossenschaftliche Gutachten:

Nach einem Unfall im Rahmen der berufsgenossenschaftlichen Haftung kommt es gelegentlich zu neurologischen oder psychiatrischen Fragestellungen. Auf Veranlassung der D-ärztlichen Hauptgutachter werden bei solchen Fragestellungen Zusatzgutachten erstellt.


4. Versicherungsrechtliche Gutachten:

Im Rahmen der privaten Versicherungen kann es gelegentlich zu Unterschiedlichen Beurteilung von Unfallsfolgen, Schadensansprüchen oder Zusammenhänge kommen. Auch in diesen Fällen führen wir entsprechende Gutachten durch. Die Beauftragung kann entweder von der Versicherung oder von dem Geschädigten erfolgen.


Bei allen diesen gutachtlichen Fragestellung kontaktieren Sie uns gerne unter der Telefonnummer des Neurozentrum 040-5705236 und geben in dem Auswahlmenü bei -2- Ihren Namen, Ihre Rückrufnummer und den Grund der Begutachtung an. Wir werden uns daraufhin kurzfristig bei Ihnen melden.


 










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